Recht auf Profit oder Menschenrechte

»Supermärkte klauen. Wir klauen zurück« – unter diesem Motto rief das Künstlerkollektiv Peng! 2018 zum Diebstahl von Lebensmitteln bei Discountern auf. Der Einkaufswert soll direkt an die Erzeugerinnen und Erzeuger von Kaffee, Tee und Bananen gespendet werden. So soll symbolisch ein Ausgleich für Hungerlöhne geschaffen und gleichzeitig auf Menschenrechtsverletzungen in der Produktionskette aufmerksam gemacht werden. Eine Kunstaktion, die eine Ungeheuerlichkeit offenlegt: Die Rechte von Unternehmen haben im internationalen Rechtssystem Vorrang vor der Wahrung der Menschenrechte. Zölle, Steuern und Maßnahmen zum Schutz der Menschenrechte gelten in dieser Logik als »Handelshemmnisse«. Mit Handelsverträgen von TTIP bis EPA wird das Recht auf Gewinn für Unternehmen juristisch abgesichert, für den Schutz der Menschenrechte gelten hingegen nur freiwillige Leitprinzipien. Die dramatischen Folgen von menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen und Schäden für Umwelt und Gesundheit bleiben für die Unternehmen zumeist ohne Konsequenz. Eine Initiative der UNO will das ändern und setzt sich gegen den Widerstand der meisten Industrienationen dafür ein, mit einem UN-Vertrag international verbindliche Regeln für Unternehmen zu schaffen und den Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen Klagemöglichkeiten über Grenzen hinweg zu ermöglichen.